AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Secret Mission Vienna OG,
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Angebote, Preise, Gutscheine
§ 4 Fälligkeit, Zahlung, Rechnungsstellung, Verzugszinsen, Mahngebühren
§ 6 Mindestteilnehmerzahl & Absage durch den Betreiber
§ 7 Wetter und Verschieben von Veranstaltungen
§ 8 Leihausrüstung und gemietete Örtlichkeiten
§ 9 Gefahrenhinweise der Veranstaltung
§ 11 Haftungsausschluss, Befolgung von Anweisungen
§ 15 Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung
§ 18 Verbot politischer, religiöser oder weltanschaulicher Äußerungen und Zeichen
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Secret Mission Vienna OG (im Folgenden „Betreiber“) und Endkunden / Verbrauchern (im Folgenden „Teilnehmer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Online-Shop gelten die dort angeführten erweiterten AGB. Abweichende
Bedingungen werden nur dann wirksam, wenn sie vom Betreiber schriftlich angenommen wurden.
§ 2 Angebote, Preise, Gutscheine
- Alle Angebote und Preise verstehen sich einschließlich der in Österreich festgelegten gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der vom Betreiber festgelegte Preis zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung.
- Aktionspreise richten sich nach dem Zeitpunkt der Buchung und sind nicht auf andere Termine oder Uhrzeiten übertragbar.
- Gutscheine jeglicher Art (Mydays, Dailydeal, Groupon, etc.) werden nur auf elektronischem Wege angenommen. Abgelaufene Gutscheine werden nicht angenommen.
§ 3 Ticket Buchung
- Tickets können nur über die Webseite der Secret Mission Vienna OG (secretmission.at) gekauft werden.
- Eine Weitergabe eines gekauften Tickets an eine dritte Person ist gestattet. Dieser Umstand muss dem Betreiber nachweislich spätestens 36h vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bekannt gegeben werden. Die Erklärung muss den Namen der Person enthalten, an welche das Ticket weitergegeben wurde.
- Mit dem Kauf eines Tickets für ein Event erhält der Teilnehmer die Berechtigung an dem jeweiligen Event teilzunehmen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass auch andere Teilnehmer an dem Event teilnehmen.
§ 4 Fälligkeit, Zahlung, Rechnungsstellung, Verzugszinsen, Mahngebühren
- Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.
- Der Erwerb eines Tickets „auf Rechnung“ ist nicht möglich. Sollte es dennoch zu einem Zahlungsverzug kommen, werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % nach 14 Tagen sowie weitere 4% pro vollendetem Monat und Mahngebühren (EUR 30,- pro Mahnschreiben) verrechnet.
- Nachträgliche Bearbeitungen wie Rechnungskopien, Rechnungsaufschlüsselung, Rechnungsversand und ähnliche Aufwände werden mit EUR 30,- Bearbeitungskosten pro Anfrage verrechnet.
- Die Bearbeitungszeit für die Rückzahlung nachträglich eingelangter Zahlungen kann bis zu 14 Tage betragen. Beträge werden nur auf Bankkonten rücküberwiesen (kein PayPal, keine Kreditkarten).
§ 5 Storno und Stornokosten
- Der Teilnehmer kann eine gebuchte Veranstaltung unter Einhaltung einer Stornofrist von mindestens 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei per E-Mail an office@secretmission.at Der Teilnehmer erhält im Fall des zeitgerechten Stornos den Preis seiner Buchung(en) in Form eines Gutscheins für die vom Betreiber angebotenen Veranstaltungen erstattet.
- Bei Stornierungen welche weniger als 72h vor Beginn der Veranstaltung beim Betreiber eingehen erfolgt keine Rückerstattung durch den Betreiber.
- Erscheint der Teilnehmer nicht zum vereinbarten Termin und sagt diesen Termin auch nicht mindestens 72 Stunden vorher ab, ist die Secret Mission Vienna OG berechtigt, dem Teilnehmer den nicht rechtzeitig abgesagten Termin in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Teilnehmer besteht nicht.
- Kann der Teilnehmer die Frist nach Abs. 1 wegen Krankheit nicht einhalten, erstattet die Secret Mission Vienna OG den Preis seiner Buchung(en) in Form eines Gutscheins, sofern der Teilnehmer der Secret Mission Vienna OG binnen zwei Wochen ab dem vereinbarten Termin ein ärztliches Attest für den ursprünglichen Buchungstermin vorlegt.
- Wird die gebuchte Personenanzahl nicht eingehalten oder der gebuchte Termin nicht wahrgenommen, so werden die gesamten Ticketkosten pro Person an Stornokosten in Rechnung gestellt bzw. wird die durch den Teilnehmer geleistete Zahlung durch den Betreiber einbehalten.
§ 6 Mindestteilnehmerzahl & Absage durch den Betreiber
- Sollte 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Mindestteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern nicht erreicht sein, ist der Betreiber berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhalten alle bereits angemeldeten Teilnehmer 100 % der geleisteten Zahlung zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt nur auf Bankkonten.
§ 7 Wetter und Verschieben von Veranstaltungen
- Der Betreiber behält sich vor, aufgrund von Wetter- bzw. Witterungsbedingungen, Wetterumschwüngen oder aus sonstigen unvorhersehbaren Gründen (z. B. Sicherheitsrisiken, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt) Änderungen am Ablauf der Veranstaltung vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere das Tauschen oder Umgruppieren von Teilnehmern zwischen den Teams, sofern dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Sollte eine Durchführung der Veranstaltung trotz zumutbarer Anpassungen nicht möglich sein, ist der Betreiber berechtigt, die Veranstaltung vollständig abzusagen. Nur im Falle einer Absage erhalten alle bereits angemeldeten Teilnehmer 100 % der geleisteten Zahlung zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt nur auf Bankkonten.
- Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt, es sei denn, der Betreiber sagt die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen ab (z.B. Sturmwarnung, Hagel, Glatteis, Überschwemmung oä.). Beeinträchtigungen der Veranstaltung durch das Wetter oder Wetterumschwünge liegen in der Risikosphäre des Teilnehmers und bilden keine Grundlage für eine Ermäßigung des Ticketpreises.
- Bei notwendiger Absage einer gebuchten Veranstaltung durch den Betreiber aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben (z.B. im Rahmen der Covid-19-Pandemie), wird die Veranstaltung kostenfrei auf einen neuen, freien Termin übertragen oder auf Wunsch des Teilnehmers die Zahlung in einen Wertgutschein umgewandelt.
§ 8 Leihausrüstung und gemietete Örtlichkeiten
- Mutwillige Zerstörung von Leih-Ausrüstung (z.B. Airsoft Waffen (Gewehre / Pistolen, Rauch- oder Knallkörper, Plattenträgern, Aktiver-Gehörschutz, Nachtsichtgeräte, Fahrzeuge, Laptop etc.) und oder der für die Veranstaltung durch den Betreiber angemieteten Örtlichkeiten wird als Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht.
- Die Leih-Ausrüstung ist in sauberem Zustand zurückzustellen. Eventuelle Schäden, bzw. Verluste von Ausrüstungsteilen müssen dem Betreiber unverzüglich gemeldet und ersetzt werden.
- In Airsoft Leihausrüstungen dürfen nur die vom Betreiber bereitgestellten BBs / Kugeln verwendet werden.
- Im Fall der Nichtbeachtung dieser Regeln wird eine Reparatur, Bearbeitungs- und Reinigungspauschale von EUR 100,- pro betroffener Leihausrüstung verrechnet. Übersteigt der tatsächliche Schaden / Verlustwert an der Leihausrüstung den Betrag von EUR 200,-, ist der Teilnehmer verpflichtet, die vollständigen Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in tatsächlicher Höhe an den Betreiber zu ersetzen.
§ 9 Gefahrenhinweise der Veranstaltung
- Der Teilnehmer ist für sein Verhalten und etwaige Schüsse mit Airsoftwaffen selbst verantwortlich. Der Teilnehmer hat sich über das Risiko der Veranstaltung zu informieren und nimmt dieses zur Kenntnis. Der Teilnehmer hat für eine entsprechende Versicherung (Private Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) selbst zu sorgen.
- Der Teilnehmer hat für eine passende Kleidung und passendes Schuhwerk für die Veranstaltung selbst zu sorgen. Es bietet sich Lange Ober- und Unterbekleidung zum Schutz vor Airsoftkugeln bzw. äußeren Einflüssen und Sportschuhe mit festem Fußbett an, da die häufigsten Verletzungen an den Sprunggelenken eintreten.
- Die Veranstaltung kann mit großer körperlicher Anstrengung und Stress verbunden sein, sodass das Spielen einen guten gesundheitlichen Zustand des Teilnehmers erfordert. Besonders die Knie, die Sprunggelenke und der Kreislauf sind erhöhten Belastungen ausgesetzt. Herz/Kreislauferkrankte Personen bzw. Personen mit Herzschrittmacher ist das Spielen untersagt. Der Teilnehmer erklärt gesund zu sein.
- Durch das Auftreffen von Airsoftkugeln oder durch Körperkontakt mit Hindernissen / anderen Teilnehmern können trotz ordnungsgemäßem Tragen von Airsoft-Schutzausrüstung Verletzungen erfolgen.
- Auf dem Gelände, auf dem die Veranstaltung stattfindet, kann infolge von Feuchtigkeit, auf dem Boden liegenden, verschossenen Paintballs und Airsoftkugeln, künstlicher Deckungen, etc. erhöhte Sturz- und Verletzungsgefahr bestehen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein Verhalten dem Spielgelände und der Witterung anzupassen. Das Risiko der Verletzung trägt ausschließlich der Teilnehmer.
- Das Versagen der Schutzausrüstung oder von Bestandteilen oder der druckgasbetriebenen Schusswaffen und deren Treibmittelbehälter kann beim Teilnehmer schwere (im Extremfall tödliche) Verletzungen hervorrufen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass ein Versagen der oben beschriebenen Einrichtungen trotz ordnungsgemäßer Bedienung und Wartung nicht ausgeschlossen werden kann.
- Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es durch unsachgemäße Verwendung der Ausrüstung durch andere Teilnehmer zu Gefährdungen, auch außerhalb des Spielgeländes, kommen kann.
§ 10 Verlorene Gegenstände
- Verlorengegangene und wiedergefundene Gegenstände werden 14 Tage lang vom Betreiber aufbewahrt.
- Bei gefundenen Wertsachen wie Geldbörsen, Ausweisen, Kreditkarten werden die Teilnehmer nach Möglichkeit verständigt. Erfolgt keine Verständigung durch den Teilnehmer werden die Gegenstände durch den Betreiber entsorgt.
- Der Betreiber haftet während der gesamten Dauer der Veranstaltung nicht für verlorengegangene Gegenstände.
§ 11 Haftungsausschluss, Befolgung von Anweisungen
- Die Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich nach vorheriger Unterzeichnung des Haftungsausschlusses sowie Unterzeichnung der Einverständniserklärung möglich. Ohne diese schriftliche Zustimmung ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht zulässig.
- Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Er verzichtet auf jeglichen Anspruch gegen den Betreiber und dessen Mitarbeitern wegen Sach- und oder Personenschäden, die der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung erleidet oder anderen Teilnehmern zufügt. Die Benutzung von bereitgestellten Fahrzeugen (Land-, Wasser- oder Luftfahrzeuge) geschieht auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
- Für eigenverschuldete Schäden an Fahrzeugen haftet der Teilnehmer bis zur tatsächlichen Höhe der Schadenssumme.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen des Betreibers und dessen Mitarbeitern unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.
- Bei wiederholtem Verstoß (ab zweifachem Verstoß) gegen die Anweisungen des Betreibers und oder dessen Mitarbeitern, wird der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen. Eine Rückvergütung der Ticket Gebühren durch den Betreiber ist in diesem Fall ausgeschlossen.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, eine Kaution in angemessener Höhe, vor Fahrantritt mit bereitgestellten Fahrzeugen einzufordern.
- Der Teilnehmer verzichtet auf Geltendmachung von jeglichen Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Betreiber, Veranstalter, Mitarbeiter, technischen Prüfer, den Genehmigungsbehörden und dem Hersteller, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.
- Der Teilnehmer hat sich vor Beginn der Aktivität einer Einschulung unterzogen. Er bestätigt über den Gebrauch der Fahrzeuge, der Sicherheitsvorrichtungen, den Sicherheitsvorschriften und Risiken ausreichend aufgeklärt worden zu sein und nimmt diesbezügliche Aufklärung mit seiner Unterschrift zur Kenntnis.
- Pyrotechnische Artikel, insbesondere Rauch- und Knallkörper, welche nicht durch den Betreiber bereitgestellt wurden, sind während der gesamten Dauer der Veranstaltung verboten.
- Der Teilnehmer erklärt gesund zu sein. Es wird darauf hingewiesen das dem Teilnehmer unter Alkohol- Drogen- oder Medikamenteneinfluss die Teilnahme untersagt ist. Eine Rückvergütung der Ticket Gebühren durch den Betreiber ist in diesem Fall ausgeschlossen.
- Für Verletzungen, bzw. Schäden, die ein Teilnehmer unter Einfluss von Alkohol oder Suchtmittel verursacht, trägt dieser Teilnehmer die alleinige Verantwortung.
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu sportlichem Verhalten gegenüber den anderen Teilnehmern.
- Der Betreiber haftet nicht für von ihm oder Gehilfen i.S. des 1313a ABGB leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden.
§ 12 Mindestalter
- Das Mindestalter für die Teilnahme an der Veranstaltung ist das vollendete 16. Lebensjahr.
- Ausnahmen vom Mindestalter sind nur in begründeten Einzelfällen und nach vorheriger schriftlicher Kontaktaufnahme mit dem Betreiber sowie Vorlage einer schriftlichen, unterschriebenen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich.
- Der Betreiber behält sich vor, entsprechende Nachweise (Ausweis des Teilnehmers, Zustimmung der Eltern) vor Beginn der Veranstaltung zu überprüfen und die Teilnahme an der Veranstaltung bei fehlender oder unvollständiger Zustimmung zu verweigern. Eine Rückvergütung der Ticket Gebühren durch den Betreiber ist in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 13 Schutzausrüstung
- Sobald Airsoft-Waffen – in welcher Form auch immer – im Rahmen der Veranstaltung eingesetzt werden, ist das vom Betreiber bereitgestellte Schutz-Equipment (insbesondere Augen- und Zahnschutz) ausnahmslos und dauerhaft zu tragen.
- Das Abnehmen der durch den Betreiber bereitgestellten Schutzausrüstung (insbesondere Augen- und Zahnschutz) ist nur nach eindeutiger Anweisung durch den Betreiber und oder seiner Mitarbeiter gestattet.
- Jegliche Manipulation an den bereitgestellten Airsoft Waffen oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen ist strengstens verboten.
- Das Tragen, Benutzen oder Hantieren mit einsatzbereiten Airsoft Waffen, Equipment und oder Tarnbekleidung außer nach vorangegangener Anweisung durch den Betreiber oder seiner Mitarbeiter ist ausnahmslos verboten.
- Teilnehmer, die ihre Schutzausrüstung trotz Aufforderung nicht oder nicht ordnungsgemäß tragen, können sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückvergütung der Ticket Gebühren durch den Betreiber ist in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 14 Gemietete Örtlichkeiten
- Die durch den Betreiber gemieteten Örtlichkeiten sind in sauberem Zustand zu hinterlassen. Allenfalls notwendige Reinigungsarbeiten nach mutwilligen Verunreinigungen werden dem Verursacher durch den Betreiber in voller Höhe in Rechnung gestellt.
- Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer innerhalb der durch den Betreiber angemieteten Örtlichkeiten verboten ist. Es besteht Brandgefahr. Für eigenverschuldete Schäden an den Örtlichkeiten und oder Fahrzeugen durch Rauchen und oder dem Hantieren mit offenem Feuer haftet der Teilnehmer bis zur tatsächlichen Höhe der Schadenssumme.
- Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass auf den angemieteten Örtlichkeiten Videokameras installiert sind, die Bildaufnahmen machen. Die Aufzeichnungen sind aus Sicherheits- und Beweisgründen erforderlich und werden mindestens 72 Stunden aufbewahrt.
§ 15 Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung
- Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass während der gesamten Dauer der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden und diese veröffentlicht (z.B. auf der Homepage, Instagram, Facebook etc.) und oder für Werbezwecke verwendet werden.
- Videoaufzeichnungen und Fotos zu kommerziellen Zwecken, sind während der Dauer der Veranstaltung ausschließlich nach Rücksprache mit dem Betreiber und dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.
- Bei Zuwiderhandeln behält sich der Betreiber rechtliche Schritte vor. Externe Foto- und Videographen, welche Ihre Aufnahmen öffentlich bereitstellen, müssen sich vorab bei der Secret Mission Vienna OG schriftlich (Name, Kontaktdaten, Datum) anmelden.
§ 16 Zuschauer
- Die Mitnahme oder Anwesenheit von Zuschauern, Begleitpersonen oder sonstigen Dritten – einschließlich Kindern oder Babys – ist zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung gestattet, sofern diese nicht über ein gültiges Ticket für die jeweilige Veranstaltung verfügen.
- Der Betreiber behält sich vor, unbefugte Personen von der Veranstaltung zu verweisen. Ein Anspruch auf Teilnahme, Rückerstattung oder Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.
§ 17 Tiere
- Die Mitnahme von Haustieren oder Tieren jeglicher Art (sowie Assistenz- und Begleithunden) ist während der gesamten Dauer der Veranstaltung verboten.
- Die Mitnahme von ist verboten.
- Der Betreiber behält sich vor, Personen mit Tieren von der Veranstaltung zu verweisen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht in diesem Fall nicht. Eine Rückvergütung der Ticket Gebühren durch den Betreiber ist in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 18 Verbot politischer, religiöser oder weltanschaulicher Äußerungen und Zeichen
- Das Propagieren von politischen, religiösen oder weltanschaulichen Einstellungen in Form von Gesten, Aussagen oder dem Anbringen von Symbolen oder Botschaften auf der Kleidung/Ausrüstung ist verboten
- Ausdrücke der persönlichen politischen, religiösen oder weltanschaulichen Einstellungen, auch wenn diese nicht explizit propagiert werden, sind während der gesamten Dauer der Veranstaltung nicht gestattet, da eine neutrale, für alle Teilnehmer angenehme Atmosphäre gewährleistet werden soll.
- Ein Verstoß wird mit dem sofortigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung geahndet. Eine Rückvergütung der Ticket Gebühren durch den Betreiber ist in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Betreiber und dem Teilnehmer gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 20 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung würde durch eine ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Stand Oktober 2025
